SITALIA GmbH, Reise- und Zahlungsbedingungen
I. REISEANGEBOTE, DYNAMIC-PACKAGING
1. SITALIA bietet über Webseiten und Reisekataloge einzelne Reiseleistungen (Reisebausteine) an, die der Reisende für sich allein buchen oder mit anderen Reiseleistungen individuell zusammenstellen und als Gesamtreise (Bausteinreise) buchen kann. Außerdem kann der Reisende Reisen, die von SITALIA zusammengestellt wurden, als Pauschal-Pakete buchen.
2. Die angebotenen einzelnen Reiseleistungen und Reisen (Baustein reisen und Pauschal-Pakete) werden von SITALIA als eigene Leistungen angeboten und erbracht (dynamic-packaging). Es erfolgt insoweit keine Vermittlung von Reiseleistungen fremder Leistungsträger. Dies gilt auch für Nur Flug-Angebote.
II. BUCHUNG und VERTRAGSSCHLUSS
1. Die Buchung kann vom Reisenden per Anmeldung über ein Reisebüro seiner Wahl, das Internet oder telefonisch über Service-Center vorgenommen werden.
2. Der Reisevertrag kommt mit SITALIA zustande, so bald die Buchung dem Reisenden bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt durch eine kombinierte Reisebestätigung mit Rechnungsstellung, die dem Reisenden per Email, Telefax oder Postsendung zugestellt wird.
3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den von SITALIA angebotenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu ihren Reise- und Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit SITALIA; sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros und Service-Center sind nicht bevollmächtigt, zu den Beschreibungen der angebotenen Reisen und Reiseleistungen abweichende Zusicherungen zu geben oder zu den Reiseangeboten abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
III. IHR ANSPRECHPARTNER bei SITALIA
Alle Mitteilungen und rechtlichen Willenserklärungen des Reisenden gegenüber SITALIA, die sich auf die Buchung und den Reisevertrag beziehen, bitten wir ausschließlich an das buchende Reisebüro oder das Service-Center zu richten, das in der Reisebestätigung näher bezeichnet ist. Dies betrifft insbesondere Rücktritts- und Kündigungserklärungen, Umbuchungen, Vertragsübertragungen auf Ersatzteilnehmer sowie Anspruchsanmeldungen nach Reiseende.
IV. ZAHLUNG des REISEPREISES, SICHERUNGSSCHEIN
1. Der Reisepreis ist vor Durchführung der Reise oder Reiseleistung nur nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß den Bestimmungen des § 651 k Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu bezahlen. Dies gilt auch für eine Anzahlung. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden zusammen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesendet.
2. Nach Reisevertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Bis zur Zahlung des vollständigen Reisepreises kann SITALIA die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern.
3. SITALIA ist berechtigt, die Reiseleistung endgültig zu verweigern, indem sie vom Vertrag zurücktritt und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung vom Reisenden verlangt, wenn der Reisende sich mit der Anzahlung oder mit dem restlichen Reisepreis in Verzug befindet und ihm erfolglos schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung/Nacherfüllung gesetzt worden war.
4. Entschädigungen für Reiserücktritte vor Reisebeginn (Stornoentschädigungen), Gebühren für Namensänderung, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.
5. Sämtliche Zahlungen, auch Anzahlungen oder sonstige vertragsgemäße Zahlungen, dürfen vom Reisenden ausschließlich direkt an SITALIA geleistet werden. Reisebüros, Service-Center und Dritte sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen aus dem Reisevertrag bevollmächtigt.
V. VERTRAGLICHE LEISTUNGEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen von SITALIA/dynamic-packer sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
2. SITALIA ist berechtigt, Änderungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind, insbesondere nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise oder Reiseleistung beeinträchtigen, nach Abschluss des Reisevertrages notwendig geworden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. SITALIA ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung zu informieren. Die Rechte des Reisenden gegenüber SITALIA im Falle einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung gemäß §651 a Abs. 5 BGB und Ansprüche des Reisenden aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.
3. Nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen ist SITALIA bei Flugreisen verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft/Fluggesellschaften zu benennen, von denen die gebuchten Flugleistungen erbracht werden. Stehen diese bei der Buchung noch nicht fest oder ändern sich nach der Buchung, ist SITALIA verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich den Wechsel mitzuteilen und ihn über die Fluggesellschaft/Fluggesellschaften unverzüglich zu informieren, sobald diese bestimmt ist/sind.
VI. ÄNDERUNG/BEENDIGUNG DES REISEVERTRAGES
VOR REISEBEGINN
Nach Buchung einer Reise oder einer einzelnen Reiseleistung, gleichgültig ob es sich dabei um eine Baustein-Reise oder ein Pauschal-Paket handelt, kann der Reisende vor Reiseantritt nach seiner Wahl eine Änderung oder Beendigung des Reisevertrages wie folt herbeiführen:
a) durch Rücktritt vom Reisevertrag,
b) durch Umbuchung der gebuchten Reiseleistungen, soweit
diese vom Reiseveranstalter angeboten wird,
c) durch Stellung einer Ersatzperson für die gebuchte Reise oder
einzelne Reiseleistung. Die Einzelheiten sind in den nachfolgenden Ziffern (VII bis XI)geregelt. In allen Fällen gilt, dass dem Reisenden und auch einem Ersatzteilnehmer das Recht vorbehalten wird, seinerseits nachzuweisen, dass ihm gegenüber geltend gemachte Kosten (pauschale oder konkret berechnete Stornokosten, Umbuchungsentgelte oder Mehrkosten) geringer als geltend gemacht oder gar nicht angefallen sind.
VII. ERSATZTEILNEHMER (name change)
1. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter als Ersatzteilnehmer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung gem. § 651b BGB). SITALIA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
2. Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt verursachten Mehrkosten. Diese können von SITALIA pauschal mit € 25,- pro Teilnehmer in Rech nung gestellt oder konkret mit Kostennachweis abgerechnet werden. Der Nachweis, dass niedrigere oder gar keine Mehrkosten entstanden sind, bleibt dem ursprünglichen Reiseteilnehmer und dem Ersatz teilnehmer unbenommen.
3. Bei Flugbuchungen mit besonderen Tarifen ist die Möglichkeit der Ersatzteilnahme durch die Fluggesellschaften beschränkt. Auf die Beschränkungen und etwaige Mehr kosten wird nachfolgend gesondert hingewiesen.
a) Flüge mit Air Berlin - Buchungen zum Tarif "Spar" - bis 2 Stunden vor dem vertraglich vorgesehenen Abflug der ersten Flugstrecke auf Kurz- und Mittelstreckenflügen (innerdeutsche Flüge, innereuropäische Flüge, einschließlich Russische Föderation westlich des Urals und Kaukasus oder Flüge zwischen Europa und Nordafrika, der Türkei, den Kanarischen Inseln, Azoren & Madeira, Israel, Irak, Iran, Syrien, Libanon, Jordanien ) von € 50,- pro Person; auf Langstrecken (Flüge zwischen Europa und den Teilen der Russischen Föderation östlich des Urals, Zentralasien, Südostasien, Fernost, dem Pazifik, Nord-, Mittel oder Südamerika, der Karibik, Zentralafrika, dem südlichen Afrika, den Golfstaaten, ausgenommen Irak und Iran) von € 100,- pro Person. Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis.
b) Flüge mit Condor - Buchungen zum Basistarif "SPO" - bis 24 Stunden vor Abflug für Kurz- und Mittelstreckenflüge (Flugzeit bis ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke € 30,- pro Person - bis 24 Stunden vor Abflug für Langstreckenflüge (Flugzeit ab ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke € 60,- pro Person - Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Kinder unter 2 Jahren für alle Streckenarten kostenfrei. Die Änderungen sind nur innerhalb der gleichen Saison (Sommer-/Wintersaison) und des gleichen Streckentyps (Kurz-, Mittel- oder Langstrecke) möglich. Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Namensänderung möglich.
c) Flüge mit Condor - Buchungen zum Aktionstarif "LM" Namensänderungen sind bei Flügen mit Condor zum Aktionstarif grundsätzlich nicht möglich.
d) Flüge mit TUIfly - Buchungen zum Tarif "Smile" - bis 2 Stunden vor Abflug (1) auf internationalen Flügen pro Flugstrecke € 35,00 pro Person (2) auf nationalen Flügen pro Flugstrecke € 41,65 pro Person Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis.
e) Flüge mit Germanwings - Buchungen zum Tarif "Basic" bis 2 Stunden vor Abflug (1) auf internationalen Flügen pro Flugstrecke € 35,00 pro Person (2) auf nationalen Flügen pro Flugstrecke € 41,65 pro Person Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Bei Buchung einer one - Stopp - Verbindung werden die jeweiligen Teilstrecken einzeln berechnet.
VIII. UMBUCHUNG VON REISEN UND EINZELNEN REISELEISTUNGEN
(ausgenommen Flüge bestimmter Fluggesellschaften)
Umbuchungen des Reiseziels, des Reiseortes, der Unterkunft und des Reisetermins können vom Reisenden je nach Verfügbarkeit der zu ändernden Leistungen vorgenommen werden.
Das Umbuchungsentgelt wird in gleicher Weise berechnet wie im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag (Storno). Die Berechnung des Umbuchungsentgeltes kann nach Wahl
von SITALIA als Pauschale oder konkret nach Kostenanfall erfolgen. Für geringfügige, sonstige Änderungen (dies betrifft Änderungen der Verpflegungsleistung, des Zimmertyps, des Transfertyps)
wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 25,00 für jede Umbuchung erhoben. Erhöht sich durch eine der geringfügigen, sonstigen Änderungen der Reisepreis, so fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
Für die Umbuchung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften gelten gesonderte Bestimmungen (siehe Ziffer IX). Für die Berechnung des Umbuchungsentgeltes, gelten die Regelungen für die Reiserücktritte gemäß Ziffern X dieser Bedingungen.
Als Stichtag für die Berechnung einer Pauschale für das Umbuchungsentgelt gilt das Eingangsdatum der Umbuchungserklärung des Reisenden bei SITALIA (siehe Ziffer III).
IX. UMBUCHUNG VON FLÜGEN
Bei der Umbuchung von Flügen gelten folgende Bedingungen und Einschränkungen:
1. Air Berlin - Buchungen zum Tarif "Spar"
Bei Flugbuchungen (Bausteinflug oder Nur Flug) ist eine Umbuchung bis 2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Eine Umbuchung liegt vor,
wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der Flugtermin, das Flugziel, ein Abflug und/oder ein Rückflughafen vor einzelnen
Abflügen geändert werden. Die Umbuchung ist gegen eine Kostenpauschale auf Kurz- und Mittelstreckenflügen (innerdeutsche Flüge, innereuropäische Flüge,
einschließlich Russische Föderation westlich des Urals und Kaukasus oder Flüge zwischen Europa und Nordafrika, der Türkei, den Kanarischen Inseln, Azoren &
Madeira, Israel, Irak, Iran, Syrien, Libanon, Jordanien) von € 50,- pro Person bzw. auf Fernstreckenflügen (Flüge zwischen Europa und den Teilen der Russischen
Föderation östlich des Urals, Zentralasien, Südostasien, Fernost, dem Pazifik, Nord-, Mittel oder Südamerika, der Karibik, Zentralafrika, dem südlichen Afrika, den
Golfstaaten, ausgenommen Irak und Iran) von € 100,- pro Person möglich. Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel
in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Eine Umbuchung auf einen späteren Flug ist - vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen am Zielort -
nur möglich, solange dieser maximal 365 Tage nach dem ursprünglich gebuchten Hinflug datiert. Jegliche Erstattungen für nicht genutzte Strecken sind bei Flügen zum Spartarif
ausgeschlossen. Die Umbuchung von einem rein nationalen Flug zu einem internationalen Flug und umgekehrt ist nicht möglich.
2. Condor - Buchungen zum Basistarif "SPO"
a) Bei Flugbuchungen zum Basistarif "SPO" (Bausteinflug oder Nur Flug) ist eine Umbuchung vor Reiseantritt der ersten Flugstrecke hinsichtlich des Flugtermins,
des Flugziels oder eines Abflughafens gegen Berechnung der nachfolgenden Kostenpauschale je Teilnehmer möglich:
- bis 24 Stunden vor Abflug für Kurz- und Mittelstreckenflüge (Flugzeit bis ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke € 30,- pro Person
- bis 24 Stunden vor Abflug für Langstreckenflüge (Flugzeit ab ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke € 60,- pro Person ab 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke oder nach dem Abflugtag ist keine Umbuchung möglich. Umbuchungen sind bei Flügen der Condor nur innerhalb der gleichen Saison (Sommersaison 1.5. - 31.10. / Wintersaison 1.11.
- 30.04., innerhalb eines Jahres) und des gleichen Streckentyps (Kurz-, Mittel- oder Langstrecke) möglich. Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es bei dem ursprünglich berechneten Flugpreis. Bei Umbuchung in höher tarifierte Abflüge ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt nachzuzahlen.
3. Condor - Buchungen zum Aktionstarif "LM"
Umbuchungen sind bei Flügen mit Condor zum Aktionstarif "LM" grundsätzlich nicht möglich.
4. TUIfly - Buchungen zum Tarif "Smile" Bei Flugbuchungen (Bausteinflug oder Nur Flug ) ist eine Umbuchung bis spätestens 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug
(a) auf internationalen Flügen gegen eine Kostenpauschale von € 33,- pro Person und Flug strecke,
(b) auf nationalen Flügen von € 39,27 pro Person und Flugstrecke möglich.
Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Der umgebuchte Flug muss innerhalb der gültigen Flug planperiode liegen. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich.
5. Germanwings - Buchungen zum Tarif "Basic" Bei Flugbuchungen (Bausteinflug oder Nur Flug) ist eine Umbuchung bis 2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke des Reisedatums möglich, sofern es sich um die gleiche Person und die gleiche Strecke innerhalb des veröffentlichten Flugplanes handelt.
(a) auf internationalen Flügen gegen eine Kostenpauschale von € 35,- pro Person und Flugstrecke,
(b) auf nationalen Flügen von € 41,65 pro Person und Flugstrecke möglich.
Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Bei Buchung einer one - Stopp - Verbindung werden die jeweiligen Teilstrecken einzeln berechnet.
X. RÜCKTRITT DES REISENDEN VOR REISEBEGINN BEI BAUSTEINREISEN
UND BUCHUNG EINZELNER REISELEISTUNGEN
1.Hat der Reisende eine von ihm selbst (individuell) zusammengestellte Reise (Bausteinreise) oder nur einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur Flug oder auch ergänzende oder zusätzliche Reiseleistungen zu einer Paket reise) gebucht, ist der Reisende vor Reisebeginn grundsätzlich zum Rücktritt vom Vertrag (Storno) berechtigt. SITALIA wendet in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen (§ 651 i BGB) zu Gunsten des Reisenden an.
Die Rücktrittsentschädigung (Stornoentschädigung) wird jedoch nicht als Pauschale gemäß § 651 i Abs. 3 BGB vereinbart, sondern konkret mit Kostennachweis gemäß § 651 i Abs. 2 BGB berechnet. Eine konkrete Berechnung ist auch dann gegeben, wenn die konkreten Stornokosten als prozentuale Anteile des Leistungspreises ausgewiesen werden.
Die Entschädigung kann je nach Art der Leistung und Zeitpunkt des Rücktritts im Einzelfall bis zu 100% des Reise- bzw. Leistungspreises betragen. Insbesondere gilt dies für Flugreisen bei
Inanspruchnahme von Sondertarifen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass SITALIA einen niedrigeren oder keinen Schaden durch den Rücktritt erlitten hat.
2. Ausnahmen von dem von SITALIA für Bausteinreisen und Buchung von einzelnen Reiseleistungen angebotenen Rücktrittsrecht gelten für Flugbuchungen einzelner Fluggesellschaften, die nachfolgend aufgeführt sind:
a) Air Berlin - Buchungen zum Tarif "Spar" (1) Ein Rücktritt (Storno) von gebuchten Kurz- oder Mittelstreckenflügen (innerdeutsche Flüge, innereuropäische Flüge, einschließlich
Russische Föderation westlich des Urals und Kaukasus oder Flüge zwischen Europa und Nordafrika, der Türkei, den Kanarischen Inseln, Azoren & Madeira, Israel, Irak, Iran, Syrien, Libanon, Jordanien) als Bestandteil von Bausteinreisen oder als einzelne Flugbuchungen (Nur Flug) ist nicht möglich! (2) Ein Rücktritt (Storno) von gebuchten Langstreckenflügen
(Flüge zwischen Europa und den Teilen der Russischen Föderation östlich des Urals, Zentralasien, Südostasien, Fernost, dem Pazifik, Nord-, Mittel oder Südamerika, der Karibik, Zentralafrika, dem
südlichen Afrika, den Golfstaaten, ausgenommen Irak und Iran)
als Bestandteil von Bausteinreisen oder als einzelne Flugbuchungen
kann gegen Zahlung folgender Kostenpauschalen storniert
werden:
- bis 21 Tage vor Abflugtag 20%
- bis 14 Tage vor Abflugtag 30%
- bis 7 Tage vor Abflugtag 40%
- bis 1 Tag vor Abflugtag 50%
- am Abflugtag oder no show 100% des Flugpreises.
Nach Reiseantritt erfolgt bei Nichtantritt des Rückfluges auch für
diesen keine Erstattung.
b) Condor - Buchungen zum Basistarif "SPO"
oder zum Aktionstarif "LM"
Ein Rücktritt von der Flugbuchung (Storno) ist nicht möglich!
c) TUIfly - Buchungen zum Tarif "Smile"
Ein Rücktritt von der Flugbuchung (Storno) ist nicht möglich!
d) Germanwings - Buchungen zum Tarif "Basic"
Ein Rücktritt von der Flugbuchung (Storno) ist nicht möglich!
3. Bei Unterkunftsbuchungen (Baustein Unterkunft), Extra Leistungen
(Baustein Extra), Transfer Leistungen (Baustein Transfer)
gleichgültig ob als Einzelbuchung oder im Rahmen einer selbst
zusammengestellten Baustein-Reise, können Stornierungen zu
folgenden Kostenpauschalen vorgenommen werden:
- bis 30 Tage vor Ankunftstag 20%
- bis 22 Tage vor Ankunftstag 25%
- bis 15 Tage vor Ankunftstag 35%
- bis 7 Tage vor Ankunftstag 50%
- 6 bis 1 Tage vor Ankunft 65%
- am Ankunftstag 80%
des jeweiligen Reisepreises
- bei Nichterscheinen zum Reiseantritt ohne Rücktrittserklärung
(no show) fallen 95% des jeweiligen
Reisepreises an.
Der Ankunftstag ist der Tag des Beginns der gebuchten
Leistung.
Extra Leistungen wie Eintrittskarten sowie Startzeiten Golf
können weder umgebucht noch storniert werden.
4. Bei Mietwagenbuchungen (Baustein Mietwagen), gleichgültig
ob als Einzelbuchung oder im Rahmen einer selbst zusammengestellten
Baustein-Reise, kann eine Stornierung zu folgenden
Kostenpauschalen vorgenommen werden:
- bis 8 Tage vor dem Anmiettermin € 25,-
- ab 7 Tage bis 1 Tag vor Anmiettermin € 50,- pro Mietwagen.
Ab dem Zeitpunkt der Anmietung des Mietwagens ist eine
Stornierung nicht mehr möglich.
XI. RÜCKTRITT DES REISENDEN VOR REISEBEGINN BEI
VON SITALIA VORAB
ZUSAMMENGESTELLTEN PAUSCHAL-PAKETEN
1. SITALIA ist bei Rücktritt (Storno) des Reisenden
von einem Pauschal-Paket berechtigt, eine pauschalierte
Rücktritts ent schädigung (§ 651 i Abs. 3 BGB) oder eine konkrete
Rücktrittsentschädigung (§ 651 i Abs. 2 BGB) zu berechnen.
Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung beträgt bei Stornierungen:
- bis 30 Tage vor Abreisetag 30%
- bis 22 Tage vor Abreisetag 40%
- bis 15 Tage vor Abreisetag 50%
- bis 7 Tage vor Abreisetag 60%
- 6 bis 1 Tage vor Abreisetag 75%
- am Abreisetag 85%
- bei Nichterscheinen zum Reiseantritt ohne
Rücktrittserklärung (no show) 95% des Gesamtpreises
des Pauschal-Paketes.
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis
je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die
Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei
SITALIA (siehe hierzu Ziffer III dieser Reise- und
Zahlungsbedingungen!).
Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich
möglichen Erwerbes ermittelt worden.
Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass SITALIA einen niedrigeren oder gar keinen Schaden
erlitten hat.
2. Soweit SITALIA von ihrem Recht auf Berechnung
einer pauschalierten Rücktrittsentschädigung keinen Gebrauch
macht, wird die konkrete Rücktrittsentschädigung nach
den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Diese Entschädigung
kann je nach Art der Leistung und Zeitpunkt des Rücktritts
im Einzelfall bis zu 100% des gebuchten Reise- bzw. Leistungspreises
betragen. Insbesondere bei Flugreisen zu Sondertarifen
und nicht oder nur eingeschränkt bestehenden Rücktritts- oder
Umbuchungsmöglichkeiten für die Flüge kann die Notwendigkeit
einer konkret berechneten Rücktrittsentschädigung auch bei
Pauschal-Paketen bestehen.
3. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass
SITALIA einen niedrigeren oder gar keinen
Schaden erlitten hat.
XII. VERSICHERUNGSANGEBOTE FÜR DEN REISENDEN
1. Gegen die in Ziffern X und XI genannten Rücktritts entschädigun
gen (Stornoentschädigungen) kann sich der Reisende durch
eine Reiserücktrittskosten-Versicherung selbst versichern. Eine
Abschluss möglichkeit wird von der EUROPÄISCHE REISEVERSICHUNG
AG über die Website von SITALIA, vom
buchenden Reisebüro oder vom Service-Center angeboten.
Die Versicherung ist nicht obligatorisch und ist nicht automatisch
bei der Buchung einer Bausteinreise oder einem
Pauschal-Paket berücksichtigt und deshalb nicht im Reisepreis
eingeschlossen.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung beim
Kunden gebucht werden. Bei kurzfristigen Buchungen muss die
Reiserücktrittskosten-Versicherung spätestens am Tag nach der
Buchung abgeschlossen werden, wenn zwischen Buchungstag
und Abreisetag nicht mindestens 14 Tage liegen!
2. Der Reisende ist gegen Unfall durch die einzelnen
Beförderungs unternehmen (z.B. Fluggesellschaften) nach den
jeweils gültigen Bestimmungen versichert.
SITALIA empfiehlt dem Reisenden zusätzlich
die Buchung eines umfassenden Reiseversicherungspaketes
mit folgenden Versicherungen: Reiseabbruch-Versicherung,
Reise-Kranken versiche rung mit medizinischer Notfall-
Hilfe, RundumSorglos-Service, Reise gepäck-Versicherung und
Verspätungs-Schutz.
XIII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR SCHADENERSATZ
1. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reise leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen
beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch
auf Schaden ersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen besteht oder geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so
kann sich SITALIA gegenüber dem Reiseteilnehmer
hierauf ebenfalls berufen.
2. Die vertragliche Haftung von SITALIA
gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch
vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b) SITALIA für einen dem Reiseteilnehmer
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungs trägers verantwortlich ist.
3. Die deliktische Haftung von SITALIA für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden. Etwaige höhere Ansprüche für
Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen werden von
dieser Beschränkung nicht betroffen.
XIV. OBLIEGENHEITEN UND RECHTE DES REISENDEN BEI MANGELHAFTER
REISELEISTUNG
1. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgerecht erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. SITALIA als
Vertrags partner des Reisenden kann die Abhilfe verweigern,
wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern
würde.
2. Leistet SITALIA nicht innerhalb einer vom
Reisen den bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der
Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es
nicht, wenn SITALIA die Abhilfe verweigert oder
wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des
Reisenden geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann
der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises
(Min derung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch,
soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig
während der Reise anzuzeigen.
4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre
Fort setzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der
Reisende den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine
angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Fristsetzung durch
den Reisenden bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist,
von SITALIA verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt ist.
XV. RECHTE UND PFLICHTEN VON ÖRTLICHEN
BEAUFTRAGTEN
1. Örtliche Beauftragte von SITALIA (örtliche
Reise agenturen), an die sich der Reisende bei Schwierigkeiten
wenden soll, sind nicht befugt oder bevollmächtigt, während der
Reise Mängel der Reiseleistung sowie Ansprüche auf Minderung
oder Schadenersatz mit Wirkung gegen SITALIA
anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegen zu
nehmen.
2. Eine Kündigung des Reisevertrages im Namen von SITALIA (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch diese
örtlichen Beauftragten ausgesprochen werden; diese Personen
sind insoweit von SITALIA bevollmächtigt.
XVI. ANSPRUCHSTELLUNG DES REISENDEN,
AUSSCHLUSSFRIST UND VERJÄHRUNG
1. Unabhängig von der Anzeige eines Mangels während der Reise
müssen vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen völliger
oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung
von Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendi gung der Reise oder Reiseleistung
ausschließlich bei SITALIA geltend gemacht
werden (Ausschlussfrist). Auf Ziffer III dieser Reise- und Zahlungsbedingungen
wird hingewiesen. Nach Fristablauf können
Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Der
Reisende wird ausdrücklich auf die Gefahr des Rechtsverlustes
hingewiesen, wenn er die Ausschlussfrist nicht einhält!
2. Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren
in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise oder gebuchte Reiseleistung dem Vertrag nach enden
sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem SITALIA/dynamic-
packer oder deren Haftpflicht-Versicherung die Ansprüche
ausdrücklich zurückweist oder der Reisende die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
XVII. VERLUST, BESCHÄDIGUNG UND VERSPÄTUNG VON REISEGEPÄCK
1. Bei Reisegepäck sind Verluste und Beschädigungen sowie
Ver spä tungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen -
unter Bei fügung der notwendigen Unterlagen - zu melden. Das
Beförde rungs unternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen
Bestätigung (P.I.R. genannt = Property Irregularity Report)
verpflichtet. Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines
Anspruchsverlustes! Auf Aus schluss fristen für Fluggepäck ( Art.
31 Montrealer Übereinkommen, Art. 26 des Warschauer Abkommen)
wird hingewiesen.
2. Werden zusätzlich Ansprüche auch gegenüber SITALIA als Reiseveranstalter erhoben, ist für vertragliche
Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung von
Reisegepäck auch die Monatsfrist gemäß Ziffer XIV dieser Reiseund
Zahlungsbedingungen (Ausschlussfrist!) zur Rechtswahrung
einzuhalten.
XVIII. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- und
GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
1. SITALIA veröffentlicht jeweils aktualisierte
Infor mationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesund heitsbestim
mungen im jeweiligen Reisekatalog unter Informationen
A-Z und im Reisemagazin auf ihrer Webseite. Diese Bestimmungen
sind auf deutsche Staatsangehörige abgestellt. In der
Person des Reisenden begründete besondere Umstände können
dabei nicht berücksichtigt werden. Hat der Reisende eine andere
Staats ange hörigkeit, obliegt es ihm, hierauf bei der Buchung der
Reise oder Reiseleistung ausdrücklich hinzuweisen. Gleiches gilt
für etwaige persönliche Umstände, die sich auf die Anwendung
der obigen Bestimmungen auswirken könnten.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen
staatlichen Behörden, insbesondere in den Ländern des
Reiseziels, jederzeit die Bestimmungen auch kurzfristig ändern
können. Dem Reisenden wird deshalb dringend nahe gelegt,
nach erfolgter Buchung selbst die Nachrichtenmedien wegen
einer möglichen Änderung der Bestimmun gen in seinem
Reisezielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf geänderte
Umstände einstellen zu können. Eine individuelle Information
des Reisenden nach erfolgter Buchung durch SITALIA/dynamicpacker
ist grundsätzlich nicht möglich.
3. Ergeben sich für den Reisenden wegen der genannten
Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise
oder In anspruch nahme der Reiseleistung verhindern oder beeinträchtigen,
so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom
Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass SITALIA/dynamic-
packer ihrerseits zur Leistungserbringung in der Lage und
bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von ihr nicht zu vertreten
sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften
Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen
in diesen Reise- und Zahlungs bedingungen nicht eingreifen.
XIX. ABTRETUNGSVERBOT
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen
SITALIA ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen
sind Abtretungen bei Familienreisen an teilnehmende
Familienmitglieder. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche
Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit
sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter
Bereicherung.
XX. ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND
1. Es gilt für das durch die Buchung der Reise oder Reiseleistung
zustande gekommene Vertragsverhältnis deutsches Recht, insbesondere
die §§ 651 a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
2. Für den Fall, dass ein in Deutschland sich aufhaltender Reisender
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Auf enthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche
gegen den Reisenden der Gerichtsstand am Sitz von SITALIA (Amtsgericht Köln) vereinbart.
3. Die besonderen Gerichtsstände nach dem Montrealer Übereinkommen
bleiben unberührt.
SITALIA GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Daniela & Thomas Silano
Kalker Hauptstrasse 78
51103 Köln (Kalk)
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