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I. REISEANGEBOTE, DYNAMIC-PACKAGING
1. SITALIA Reisen bietet über Webseiten und Reisekataloge einzelne Reiseleistungen (Reisebausteine) an, die der Reisende für sich allein buchen oder mit anderen Reiseleistungen individuell zusammenstellen und als Gesamtreise (Bausteinreise) buchen kann. Außerdem kann der Reisende Reisen, die von SITALIA Reisen zusammengestellt wurden, als Pauschal-Pakete buchen.
2. Die angebotenen einzelnen Reiseleistungen und Reisen (Bausteinreisen und Pauschal-Pakete) werden von SITALIA Reisen als eigene Leistungen angeboten und erbracht (dynamic-packaging). Es erfolgt insoweit keine Vermittlung von Reiseleistungen fremder Leistungsträger. Dies gilt auch für Nur Flug-Angebote.
II. BUCHUNG und VERTRAGSSCHLUSS
1. Die Buchung kann vom Reisenden per Anmeldung über ein Reisebüro seiner Wahl, das Internet oder telefonisch über Call-Center vorgenommen werden.
2. Der Reisevertrag kommt mit SITALIA Reisen zustande, sobald die Buchung dem Reisenden bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt durch eine kombinierte Reisebestätigung mit Rechnungsstellung, die dem Reisenden per Email, Telefax oder Postsendung zugestellt wird.
3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den von SITALIA Reisen angebotenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu ihren Reise- und Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit SITALIA Reisen; sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros und Service-Center sind nicht bevollmächtigt, zu den Beschreibungen der angebotenen Reisen und Reiseleistungen abweichende Zusicherungen zu geben oder zu den Reiseangeboten abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
III. IHR ANSPRECHPARTNER bei SITALIA Reisen
Alle Mitteilungen und rechtlichen Willenserklärungen des Reisenden gegenüber SITALIA Reisen, die sich auf die Buchung und den Reisevertrag beziehen, bitten wir ausschließlich an das buchende Reisebüro oder das Service-Center zu richten, das in der Reisebestätigung näher bezeichnet ist. Dies betrifft insbesondere Rücktritts- und Kündigungserklärungen, Umbuchungen, Vertragsübertragungen auf Ersatzteilnehmer sowie Anspruchsanmeldungen nach Reiseende.
IV. ZAHLUNG des REISEPREISES, SICHERUNGSSCHEIN
1. Der Reisepreis ist vor Durchführung der Reise oder Reiseleistung nur nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß den Bestimmungen des § 651 k Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu bezahlen. Dies gilt auch für eine Anzahlung. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden zusammen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesendet.
2. Nach Reisevertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt per Überweisung oder in Bar zu bezahlen. Zahlungen mit Lastschrift sind nur bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Bis zur Zahlung des vollständigen Reisepreises kann SITALIA Reisen die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern.
3. SITALIA Reisen ist berechtigt, die Reiseleistung endgültig zu verweigern, indem sie vom Vertrag zurücktritt und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung vom Reisenden verlangt, wenn der Reisende sich mit der Anzahlung oder mit dem restlichen Reisepreis in Verzug befindet und ihm erfolglos schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung/Nacherfüllung gesetzt worden war.
4. Entschädigungen für Reiserücktritte vor Reisebeginn (Stornoentschädigungen), Gebühren für Namensänderung, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.
5. Sämtliche Zahlungen, auch Anzahlungen oder sonstige vertragsgemäße Zahlungen, dürfen vom Reisenden ausschließlich direkt an SITALIA Reisen geleistet werden. Reisebüros, Service-Center und Dritte sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen aus dem Reisevertrag bevollmächtigt.
6. Verweigert ein Kreditinstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund, so ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes für die Bankrücklast in Höhe von € 20,- verpflichtet.
7. Erfolgt nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung eine Änderung der bei Buchung genannten Zahlungsdaten oder ein Wechsel der Zahlungsart, so wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 10,- erhoben.
V. VERTRAGLICHE LEISTUNGEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen von SITALIA Reisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
2. SITALIA Reisen ist berechtigt, Änderungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind, insbesondere nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise oder Reiseleistung beeinträchtigen, nach Abschluss des Reisevertrages notwendig geworden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. SITALIA Reisen ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung zu informieren.
Die Rechte des Reisenden gegenüber SITALIA Reisen im Falle einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung gemäß § 651 a Abs. 5 BGB und Ansprüche des Reisenden aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.
3. Nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen ist SITALIA Reisen bei Flugreisen verpflichtet,
dem Reisenden die Fluggesellschaft / Fluggesellschaften zu benennen, von denen die gebuchten Flugleistungen erbracht werden. Stehen diese bei der Buchung noch nicht fest oder ändern sich nach der Buchung, ist SITALIA Reisen verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich den Wechsel mitzuteilen und ihn über die Fluggesellschaft / Fluggesellschaften unverzüglich zu informieren, sobald diese bestimmt ist / sind.
VI. ÄNDERUNG / BEENDIGUNG DES REISEVERTRAGES VOR REISEBEGINN
Nach Buchung einer Reise oder einer einzelnen Reiseleistung, gleichgültig ob es sich dabei um eine Baustein-Reise oder ein Pauschal-Paket handelt, kann der Reisende vor Reiseantritt nach seiner Wahl eine Änderung oder Beendigung des Reisevertrages wie folgt herbeiführen:
a) durch Rücktritt vom Reisevertrag
b) durch Umbuchung der gebuchten Reiseleistungen, soweit diese vom Reiseveranstalter angeboten wird
c) durch Stellung einer Ersatzperson für die gebuchte Reise oder einzelne Reiseleistung
Die Einzelheiten sind in den nachfolgenden Ziffern (VII bis XI) geregelt.
In allen Fällen gilt, dass dem Reisenden und auch einem Ersatzteilnehmer das Recht vorbehalten wird, seinerseits nachzuweisen, dass ihm gegenüber geltend gemachte Kosten (pauschale oder konkret berechnete Stornokosten, Umbuchungsentgelte oder Mehrkosten) geringer als geltend gemacht oder gar nicht angefallen sind.
VII. ERSATZTEILNEHMER (name change)
1. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter als Ersatzteilnehmer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung gem. § 651 b BGB).
SITALIA Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
2. Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt verursachten Mehrkosten. Diese können von SITALIA Reisen pauschal mit € 25,- pro Teilnehmer in Rechnung gestellt oder konkret mit Kostennachweis abgerechnet werden. Der Nachweis, dass niedrigere oder gar keine Mehrkosten entstanden sind, bleibt dem ursprünglichen Reiseteilnehmer und dem Ersatzteilnehmer unbenommen.
3. Bei Flugbuchungen mit besonderen Tarifen ist die Möglichkeit der Ersatzteilnahme durch die Fluggesellschaften beschränkt. Auf die Beschränkungen und etwaige Mehrkosten wird nachfolgend gesondert hingewiesen.
a) Flüge mit Air Berlin - Buchungen zum Spartarif
-bis 2 Stunden vor dem vertraglich vorgesehenen auf Kurz- und Mittelstreckenflügen € 30,- pro Person, auf Langstrecken € 50.- pro Person.
- Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis.
b) Flüge mit Condor - Buchungen zum Basis Tarif
- bis 24 Stunden vor Abflug für Kurz- und Mittelstreckenflüge (Flugzeit bis ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke
€ 30,- pro Person
- bis 24 Stunden vor Abflug für Langstreckenflüge ( Flugzeit ab ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke
€ 60,- pro Person
- Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis.
Kinder unter 2 Jahren für alle Streckenarten kostenfrei.
Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Namensänderung möglich.
c) Flüge mit Condor - Buchungen zum Aktionstarif
Namensänderungen sind bei Flügen mit Condor zum Aktionstarif grundsätzlich nicht möglich.
d) Flüge mit TUIfly- Buchungen zum Smile Tarif bis 2 Stunden vor Abflug
(1) auf internationalen Flügen pro Flugstrecke € 25,00 pro Person
(2) auf nationalen Flügen pro Flugstrecke € 29,75 pro Person
Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis.
e) Flüge mit Germanwings bis 2 Stunden vor Abflug
(1) auf internationalen Flügen pro Flugstrecke € 35,00 pro Person
(2) auf nationalen Flügen pro Flugstrecke € 41,65 pro Person
Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis
VIII. UMBUCHUNG VON REISEN UND EINZELNEN REISELEISTUNGEN. (ausgenommen Flüge bestimmter Fluggesellschaften)
Umbuchungen des Reiseziels, des Reiseortes, der Unterkunft und des Reisetermins können vom Reisenden je nach Verfügbarkeit der zu ändernden Leistungen vorgenommen werden.
Für die Umbuchung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften gelten gesonderte Bestimmungen (siehe Ziffer IX).
Das Umbuchungsentgelt wird in gleicher Weise berechnet wie im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag (Storno). Die Berechnung des Umbuchungsentgeltes kann nach Wahl von SITALIA Reisen als Pauschale oder konkret nach Kostenanfall erfolgen.
Für geringfügige, sonstige Änderungen (dies betrifft Änderungen der Verpflegungsleistung, des Zimmertyps, des Transfertyps) wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 25,00 für jede Umbuchung erhoben.
Erhöht sich durch eine der geringfügigen, sonstigen Änderungen der Reisepreis, so fällt keine Beabreitungsgebühr an.
Für die Umbuchung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften gelten gesonderte Bestimmungen (siehe Ziffer IX).
Für die Berechnung des Umbuchungsentgeltes, gelten die Regelungen für die Reiserücktritte gemäß Ziffern X dieser Bedingungen. Als Stichtag für die Berechnung einer Pauschale für das Umbuchungsentgelt gilt das Eingangsdatum der Umbuchungserklärung des Reisenden bei SITALIA Reisen (siehe Ziffer III).
IX. UMBUCHUNG VON FLÜGEN
Bei der Umbuchung von Flügen gelten folgende Bedingungen und Einschränkungen:
1. Air Berlin - Buchungen zum Spartarif
Bei Flugbuchungen (Bausteinflug oder Nur Flug) ist eine Umbuchung bis 2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der Flugtermin, das Flugziel, ein Abflug und/oder ein Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert werden. Die Umbuchung ist gegen eine Kostenpauschale auf Kurz- und Mittelstreckenflügen von
€ 30,- pro Person
bzw. auf Fernstreckenflügen von
€ 50,- pro Person möglich.
Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis.
Eine Umbuchung auf einen späteren Flug ist - vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen am Zielort - nur möglich, solange dieser maximal 365 Tage nach dem ursprünglich gebuchten Hinflug datiert. Jegliche Erstattungen für nicht genutzte Strecken sind bei Flügen zum Spartarif ausgeschlossen. Die Umbuchung von einem rein nationalen Flug zu einem internationalen Flug und umgekehrt ist nicht möglich.
2. Condor - Buchungen zum Basis Tarif.
Bei Flugbuchungen zum Basis Tarif (Bausteinflug oder Nur Flug) ist eine Umbuchung vor Reiseantritt hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder des Abflughafens gegen Berechnung der nachfolgenden Kostenpauschale je Teilnehmer möglich:
- bis 24 Stunden vor Abflug für Kurz- und Mittelstreckenflüge ( Flugzeit bis ca. 5 Stunden ) pro Flugstrecke
€ 30,- pro Person
bis 24 Stunden vor Abflug für Langstreckenflüge ( Flugzeit ab ca. 5 Stunden ) pro Flugstrecke
€ 60,- pro Person
ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Umbuchung und Erstattung möglich.
Umbuchungen sind bei Flügen der Condor nur innerhalb der gleichen Saison (Sommer-/Wintersaison) und des gleichen Streckentyps (Kurz-, Mittel- oder Langstrecke) möglich.
Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es bei dem ursprünglich berechneten Flugpreis.
3. Condor - Buchungen zum Aktionstarif
Umbuchungen sind bei Flügen mit Condor zum Aktionstarif grundsätzlich nicht möglich.
4. TUIfly - Buchungen zum Smile Tarif
Bei Flugbuchungen (Bausteinflug oder Nur Flug ) ist eine Umbuchung bis spätestens 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug
(a) auf internationalen Flügen gegen eine Kostenpauschale von € 25,- pro Person und Flugstrecke,
(b)auf nationalen Flügen von € 29,75 pro Person und Flugstrecke möglich.
Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Der umgebuchte Flug muss innerhalb der gültigen Flugplanperiode liegen. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich.
5. Germanwings
Bei Flugbuchungen (Bausteinflug oder Nur Flug) ist eine Umbuchung bis spätestens 2 Stunden von dem planmäßigen Abflug
(a) auf internationalen Flügen gegen eine Kostenpauschale von € 26,- pro Person und Flugstrecke,
(b) auf nationalen Flügen von €30,94 pro Person und Flugstrecke möglich.
Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis.
X. RÜCKTRITT DES REISENDEN VOR REISEBEGINN BEI BAUSTEINREISEN UND BUCHUNG EINZELNER REISELEISTUNGEN
1. Hat der Reisende eine von ihm selbst (individuell) zusammengestellte Reise (Bausteinreise) oder nur einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur Flug oder auch ergänzende oder zusätzliche Reiseleistungen zu einer Paketreise) gebucht, ist der Reisende vor Reisebeginn grundsätzlich zum Rücktritt vom Vertrag (Storno) berechtigt. SITALIA Reisen wendet in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen (§ 651 i BGB) zu Gunsten des Reisenden an.
Die Rücktrittsentschädigung (Stornoentschädigung) wird jedoch nicht als Pauschale gemäß § 651 i Abs. 3 BGB vereinbart, sondern konkret mit Kostennachweis gemäß § 651 i Abs. 2 BGB berechnet. Eine konkrete Berechnung ist auch dann gegeben, wenn die konkreten Stornokosten als prozentuale Anteile des Leistungspreises ausgewiesen werden.
Die Entschädigung kann je nach Art der Leistung und Zeitpunkt des Rücktritts im Einzelfall bis zu 100% des Reise- bzw. Leistungspreises betragen. Insbesondere gilt dies für Flugreisen bei Inanspruchnahme von Sondertarifen.
Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass SITALIA Reisen einen niedrigeren oder keinen Schaden durch den Rücktritt erlitten hat.
2. Ausnahmen von dem von SITALIA Reisen für Bausteinreisen und Buchung von einzelnen Reiseleistungen angebotenen Rücktrittsrecht gelten für Flugbuchungen einzelner Fluggesellschaften, die nachfolgend aufgeführt sind:
a) Air Berlin - Buchungen zum Spartarif
(1) Ein Rücktritt (Storno) von gebuchten Kurz- oder Mittelstreckenflügen zum Spartarif (Entfernung zwischen Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung unter 3.000 Meilen) als Bestandteil von Bausteinreisen oder als einzelne Flugbuchungen (Nur Flug) ist nicht möglich!
(2) Ein Rücktritt (Storno) von gebuchten Langstreckenflügen zum Spartarif (Entfernung zwischen Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung mindestens 3.000 Meilen) als Bestandteil von Bausteinreisen oder als einzelne Flugbuchungen kann gegen Zahlung folgender Kostenpauschalen storniert werden:
- bis 21 Tage vor Abflugtag 20%
- bis 14 Tage vor Abflugtag 30%
- bis 7 Tage vor Abflugtag 40%
- bis 1 Tag vor Abflugtag 50%
- am Abflugtag oder no show 100% des Flugpreises.
Nach Reiseantritt erfolgt bei Nichtantritt des Rückfluges auch für diesen keine Erstattung.
b) Condor - Buchungen zum Basis Tarif oder zum Aktionstarif
Ein Rücktritt von der Flugbuchung (Storno) ist nicht möglich!
c) TUIfly
Ein Rücktritt von der Flugbuchung (Storno) ist nicht möglich!
e) Germanwings
Ein Rücktritt von der Flugbuchung (Storno) ist nicht möglich!
3. Bei Unterkunftsbuchungen (Baustein Unterkunft), gleichgültig ob als Einzelbuchung oder im Rahmen einer selbst zusammengestellten Baustein-Reise, können Stornierungen zu folgenden Kostenpauschalen vorgenommen werden:
- bis 22 Tage vor Ankunftstag 5%
- bis 15 Tage vor Ankunftstag 15%
- bis 7 Tage vor Ankunftstag 25%
- bis 1 Tag vor Ankunftstag 30%
- am Ankunftstag 40% des jeweiligen Unterkunftspreises,
- bei Nichterscheinen zum Reiseantritt ohne Rücktrittserklärung ( no show ) fallen 60% des jeweiligen Unterkunftspreises an.
Der Ankunftstag ist der Tag des Beginns der gebuchten Unterkunftsleistung.
4. Bei Mietwagenbuchungen (Baustein Mietwagen), gleichgültig ob als Einzelbuchung oder im Rahmen einer selbst zusammengestellten Baustein-Reise, kann eine Stornierung zu folgenden Kostenpauschalen vorgenommen werden:
- bis 8 Tage vor Mietbeginn € 25,- pro Mietwagen
- ab 7 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn € 50,- pro Mietwagen.
Ab dem Zeitpunkt der Anmietung des Mietwagens ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
5. Bei Extra Leistungen, (Baustein Extras) gleichgültig, ob als Einzelbuchung oder im Rahmen einer selbst zusammengestellten Baustein-Reise, kann eine Stornierung zu folgenden Kostenpauschalen pro Person vorgenommen werden:
- bis 15 Tage vor Ankunftstag € 15,-
- ab 14 Tage vor Ankunftstag € 25,- pro Person und Extraleistung.
Eintrittskarten sowie Startzeiten (Golf) können weder umgebucht noch storniert werden.
6. Bei Transfer Leistungen (Baustein Transfer) die im Rahmen einer selbst zusammengestellten Baustein-Reise gebucht werden, können Stornierungen zu folgenden Kostenpauschalen vorgenommen werden:
- bis 15 Tage vor Ankunftstag € 10,-
- ab 14 Tage vor Ankunftstag € 25,-
- ab 2 Tage vor Ankunftstag 50% des gebuchten Transferpreises. Die Kostenpauschalen fallen beim Spezial-/Direkttransfer pro Transfer und beim Bustransfer pro Person an.
XI. RÜCKTRITT DES REISENDEN VOR REISEBEGINN BEI VON SITALIA Reisen VORAB ZUSAMMENGESTELLTEN PAUSCHAL-PAKETEN
1. SITALIA Reisen ist bei Rücktritt (Storno) des Reisenden von einem Pauschal-Paket berechtigt, eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung (§ 651 i Abs. 3 BGB) oder eine konkrete Rücktrittsentschädigung (§ 651 i Abs. 2 BGB) zu berechnen.
Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung beträgt bei Stornierungen:
- bis 22 Tage vor Abreisetag 20%
- 21 bis 15 Tage vor Abreisetag 35%
- 14 bis 7 Tage vor Abreisetag 50%
- 6 bis 1 Tage vor Abreisetag 65%
- am Abreisetag 85%
- bei Nichterscheinen zum Reiseantritt 95% des Gesamtpreises des Pauschal-Paketes ohne Rücktritts-Erklärung ( no show ). .
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei SITALIA Reisen (siehe hierzu Ziffer III dieser Reise- und Zahlungsbedingungen!).
Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden.
Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass SITALIA Reisen einen niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat.
2. Soweit SITALIA Reisen von ihrem Recht auf Berechnung einer pauschalierten Rücktrittsentschädigung keinen Gebrauch macht, wird die konkrete Rücktrittsentschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Diese Entschädigung kann je nach Art der Leistung und Zeitpunkt des Rücktritts im Einzelfall bis zu 100% des gebuchten Reise- bzw. Leistungspreises betragen. Insbesondere bei Flugreisen zu Sondertarifen und nicht oder nur eingeschränkt bestehenden Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeiten für die Flüge kann die Notwendigkeit einer konkret berechneten Rücktrittsentschädigung auch bei Pauschal-Paketen bestehen.
3. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass SITALIA Reisen einen niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat.
XII. VERSICHERUNGSANGEBOTE FÜR DEN REISENDEN
1. Gegen die in Ziffern X und XI genannten Rücktrittsentschädigungen (Stornoentschädigungen) kann sich der Reisende durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung selbst versichern. Eine Abschlussmöglichkeit wird von der EUROPÄISCHE REISEVERSICHUNG AG über die Website von SITALIA Reisen, vom buchenden Reisebüro oder vom Service-Center angeboten.
Die Versicherung ist nicht obligatorisch und ist nicht automatisch bei der Buchung einer Bausteinreise oder einem Pauschal-Paket berücksichtigt und deshalb nicht im Reisepreis eingeschlossen.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Abreise vom Kunden gebucht werden. Bei kurzfristigen Buchungen muss die Reiserücktrittskosten-Versicherung spätestens am Tag nach der Buchung abgeschlossen werden, wenn zwischen Buchungstag und Abreisetag nicht mindestens 30Tage liegen!
2. Der Reisende ist gegen Unfall durch die einzelnen Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaften) nach den jeweils gültigen Bestimmungen versichert.
SITALIA Reisen empfiehlt dem Reisenden zusätzlich die Buchung eines umfassenden Reiseversicherungspaketes mit folgenden Versicherungen: Reiseabbruch-Versicherung, Reise-Krankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe, Rundum Sorglos-Service, Reisegepäck-Versicherung und Verspätungs-Schutz.
XIII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR SCHADENERSATZ
1. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen besteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich SITALIA Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen.
2. Die vertragliche Haftung von SITALIA Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b) SITALIA Reisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
3. Die deliktische Haftung von SITALIA Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Etwaige höhere Ansprüche für Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen werden von dieser Beschränkung nicht betroffen.
XIV. OBLIEGENHEITEN UND RECHTE DES REISENDEN BEI MANGELHAFTER REISELEISTUNG
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. SITALIA Reisen als Vertragspartner des Reisenden kann die Abhilfe verweigern, wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
2. Leistet SITALIA Reisen nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn SITALIA Reisen die Abhilfe verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig während der Reise anzuzeigen.
4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Fristsetzung durch den Reisenden bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von SITALIA Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
XV. RECHTE UND PFLICHTEN VON ÖRTLICHEN BEAUFTRAGTEN
1. Örtliche Beauftragte von SITALIA Reisen (örtliche Reiseagenturen), an die sich der Reisende bei Schwierigkeiten wenden soll, sind nicht befugt oder bevollmächtigt, während der Reise Mängel der Reiseleistung sowie Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegen SITALIA Reisen anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegen zu nehmen.
2. Eine Kündigung des Reisevertrages im Namen von SITALIA Reisen (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch diese örtlichen Beauftragten ausgesprochen werden; diese Personen sind insoweit von SITALIA Reisen bevollmächtigt.
XVI. ANSPRUCHSTELLUNG DES REISENDEN, AUSSCHLUSSFRIST UND VERJÄHRUNG
1. Unabhängig von der Anzeige eines Mangels während der Reise, müssen vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise oder Reiseleistung ausschließlich bei SITALIA Reisen geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Auf Ziffer III dieser Reise- und Zahlungsbedingungen wird hingewiesen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Der Reisende wird ausdrücklich auf die Gefahr des Rechtsverlustes hingewiesen, wenn er die Ausschlussfrist nicht einhält!
2. Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder gebuchte Reiseleistung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem SITALIA Reisen oder deren Haftpflicht-Versicherung die Ansprüche ausdrücklich zurückweist oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
XVII. VERLUST, BESCHÄDIGUNG UND VERSPÄTUNG VON REISEGEPÄCK
1. Bei Reisegepäck sind Verluste und Beschädigungen sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen - unter Beifügung der notwendigen Unterlagen - zu melden. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung (P.I.R. genannt = Property Irregularity Report) verpflichtet. Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes! Auf Ausschlussfristen für Fluggepäck ( Art. 31 Montrealer Übereinkommen, Art. 26 des Warschauer Abkommen) wird hingewiesen.
2. Werden zusätzlich Ansprüche auch gegenüber SITALIA Reisen als Reiseveranstalter erhoben, ist für vertragliche Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck auch die Monatsfrist gemäß Ziffer XIV dieser Reise- und Zahlungsbedingungen (Ausschlussfrist!) zur Rechtswahrung einzuhalten.
XVIII. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- und GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
1. SITALIA Reisen veröffentlicht jeweils aktualisierte Informationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen im jeweiligen Reisekatalog unter Informationen A-Z und im Reisemagazin auf ihrer Webseite. Diese Bestimmungen sind auf deutsche Staatsangehörige abgestellt. In der Person des Reisenden begründete besondere Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden. Hat der Reisende eine andere Staatsangehörigkeit, obliegt es ihm, hierauf bei der Buchung der Reise oder Reiseleistung ausdrücklich hinzuweisen. Gleiches gilt für etwaige persönliche Umstände, die sich auf die Anwendung der obigen Bestimmungen auswirken könnten.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen staatlichen Behörden, insbesondere in den Ländern des Reiseziels, jederzeit die Bestimmungen auch kurzfristig ändern können. Dem Reisenden wird deshalb dringend nahe gelegt, nach erfolgter Buchung selbst die Nachrichtenmedien wegen einer möglichen Änderung der Bestimmungen in seinem Reisezielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Eine individuelle Information des Reisenden nach erfolgter Buchung durch SITALIA Reisen ist grundsätzlich nicht möglich.
3. Ergeben sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise oder Inanspruchnahme der Reiseleistung verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass SITALIA Reisen ihrerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von ihr nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diesen Reise- und Zahlungsbedingungen nicht eingreifen.
XIX. ABTRETUNGSVERBOT
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen SITALIA Reisen ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Abtretungen bei Familienreisen an teilnehmende Familienmitglieder. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
XX. ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND
1. Es gilt für das durch die Buchung der Reise oder Reiseleistung zustande gekommene Vertragsverhältnis deutsches Recht, insbesondere die §§ 651 a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
2. Für den Fall, dass ein in Deutschland sich aufhaltender Reisender nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche gegen den Reisenden der Gerichtsstand am Sitz von SITALIA Reisen vereinbart.
3. Die besonderen Gerichtsstände nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben unberührt.
SITALIA Reisen® ist ein Marke der dativo newmedia GmbH. Reiseveranstalter bei Pauschalreisen: dativo newmedia GmbH - Lehmbacher Weg 130 - 51109 Köln, Geschäftsführer: Thomas Silano, Handelsregistereintragung: Amtsgericht Köln HRB 33914. © - Alle Rechte im In- und Ausland vorbehalten. Jegliche - auch auszugsweise - Verwertung, Wiedergabe, Vervielfältigung, Übersetzung, Adaption, Mikroverfilmung, Einspeicherung oder Verarbeitung in EDV-Systemen ausnahmslos aller Teile dieses Kataloges bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der dativo newmedia GmbH.
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Bankleitzahl: 500 100 60
IBAN: DE30 5001 0060 0289 3066 03
SWIFT-BIC: PBNKDEFF
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